Berufliche Vorsorge – Einkauf von Leistungen

Einkauf von Leistungen: eine gute Sache!

Wenn Sie einen freiwilligen Einkauf in die berufliche Vorsorge tätigen, profitieren Sie gleich mehrfach: Sie schliessen allfällige Vorsorgelücken, Ihr Altersguthaben steigt und der einbezahlte Betrag ist erst noch steuerbefreit.

Der Einkauf ist nur möglich, wenn Beitragsjahre fehlen oder aufgrund einer Lohnerhöhung eine Vorsorgelücke besteht. Auf Ihrem Vorsorgeausweis sehen Sie, ob dies zutrifft.

Sofern Sie Einkaufspotenzial erkennen, füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus – und wir ermitteln den maximal möglichen Einkaufsbetrag für Sie.

Wichtig: Es steht Ihnen frei, die Vorsorgelücke mit einer einmaligen Einzahlung zu verkleinern oder ganz zu schliessen – oder die Einkäufe über mehrere Jahre zu verteilen. Eine gute Planung lohnt sich: Gestaffelte Einzahlungen sind steuerlich häufig attraktiver.

Was müssen Sie vor dem Einkauf beachten?

Einkäufe sind langfristige Anlagen. Zwischen den obligatorischen Lohnbeiträgen und den freiwilligen Einzahlungen wird kein Unterschied gemacht. Die einbezahlten Beträge bleiben in der Regel bis zum Erreichen des Rentenalters in der Vorsorgeeinrichtung. Ein Vorbezug des Kapitals ist in bestimmten Fällen – etwa für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum oder für den Start in die Selbständigkeit – möglich. Nach einem Einkauf gilt für einen solchen Vorbezug aber eine dreijährige Sperrfrist.

Welche Bedingungen müssen für einen Einkauf erfüllt sein?

Für freiwillige Einkäufe gibt es folgende Vorgaben:

  • Falls Sie für den Erwerb von Wohneigentum bereits Kapital aus der zweiten Säule bezogen haben, müssen Sie diesen Vorbezug zuerst zurückerstatten.
  • Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und bisher nie an eine schweizerische Vorsorgeeinrichtung angeschlossen waren, können Sie in den ersten fünf Jahren pro Jahr lediglich maximal 20% des versicherten Lohnes einkaufen.
  • Wenn Sie früher selbständigerwerbend waren, können Guthaben in der Säule 3a einen Einfluss auf die Höhe des Einkaufbetrags haben.

Formulare und Reglement

Wofür Sie Vorsorgekapital vorbeziehen können

  • Vorbezug oder Verpfändung für den Erwerb von Wohneigentum
  • Auszahlung für den Start in die Selbständigkeit
  • Auszahlung beim endgültigen Verlassen der Schweiz (unter gewissen Bedingungen)
  • Auszahlung beim Bezug einer vollen IV-Rente (sofern das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist)
  • Auszahlung bei Geringfügigkeit (wenn das Pensionskassenguthaben kleiner ist als ein persönlicher Jahresbeitrag)

Einkauf in die Pensionskasse:

alles Wichtige auf einen Blick

Sie möchten Ihre Rente aufbessern und weniger Steuern zahlen? Der HOTELA-Blog erklärt, weshalb sich Einzahlungen in die zweite Säule lohnen und wie Sie dafür vorgehen.

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